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DIN VDE 100 | Daten und Fakten für das Errichten von Niederspannungsanlagen | Räume mit Badewanne oder Dusche
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DIN VDE 100 | Daten und Fakten für das Errichten von Niederspannungsanlagen | Räume mit Badewanne oder Dusche

Kapitel 27 beschreibt die Festlegungen für das Errichten von Niederspannungsanlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche.

180 27 Räume mit Badewanne oder Dusche [701] Anwendungsbereich Die Festlegungen gelten für elektrische Anlagen an Orten mit einer fest eingebauten Badewanne oder Dusche und für die angrenzenden Bereiche. Sie gelten nicht für Einrichtungen, die für den Notfall vorgesehen sind, z. B. Notduschen in Laborato rien. Für medizinische Zwecke oder für behinderte Personen können spezielle Anforde-rungen zusätzlich erforderlich sein. Einteilung in Bereiche mit unterschiedlichen Anforderungen Bereich 0: Das Innere der Bade- oder Duschwanne Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 0 Bereich 1: Begrenzung durch den Fertigfußboden und die waagrechte Fläche in 225 cm Höhe über dem Fertigfußboden, evtl. auch höher, wenn der fest eingebaute Wasserauslauf höher als 225 cm ist. Als senkrechte Begrenzung gilt die äußere Umrandung der Bade- oder Dusch-wanne. Bei Duschen ohne Wanne wird ein Abstand von 120 cm vom Mittelpunkt der festen Wasseraustrittsstelle an der Wand oder Decke festgelegt. Der Raum unterhalb der Bade- oder Duschwanne bis zur Oberkante des Fertigfußbodens zum Bereich 1. Bereich 2: Waagrechte Begrenzung im Bereich 1, die senkrechte Begrenzung liegt 60 cm parallel von der äußeren Grenze des Bereichs 1 entfernt. Fest angebrachte Abtrennungen können die Bereiche einschränken. Die genaue Anordnung der Bereiche kann beispielhaft den Bildern 27.1 und 27.2entnommen werden. Schutz gegen direktes Berühren In den Bereichen 0, 1 und 2 muss für alle elektrischen Betriebsmittel der Schutz gegen direktes Berühren unabhängig von der Höhe der Nennspannung durch Isolie rung, Abdeckung oder Umhüllung sichergestellt werden. Anwendung von SELV mit der Schutzart IP2X oder IPXXB oder einer Isolierung, die einer effektiven Prüfwechselspannung von 500 V mindestens 1 min standhält.

181 Bereich 1 Bereich 0 Bereich 1 Bereich 0 Bereich 2 60 cm Bereich 1 1) Seitenansicht, Badewanne 2) Draufsicht 4) Seitenansicht, Dusche 3) Draufsicht (mit fest ange- brachter  Abtrennung  und   Radius für den Handbereich um  die  Abtrennung) Bereich 2 Bereich 1 Bereich 1 Bereich 0 Bereich 2 feste Trennwand Fadenmaß für Handbereich 60 cm 60 cm Bereich 0 Bereich 2 60 cm 60 cm 60 cm 225 cm 225 cm Bild 27.1 Abmessungen der Bereiche in Räumen mit Badewanne und Dusche

182 Bereich 1 1) Seitenansicht 3) Draufsicht (mit unterschied icher An rdnung  der asseraustrittsste e) 4) Draufsicht (mit fest angebrachter  Abtrennung und Radius für Hand-   bereich um die Abtrennung herum) feste asseraustrittsste e 2) Seitenansicht (mit fest angebrachter  Abtrennung und Radius für den Hand-   bereich beim  bergreifen über die  Abtrennung) Bereich 1 feste Abmauerung feste Abtrennung 60 cm (Fadenmaß für Handbereich) 60 cm (Fadenmaß für Handbereich) 120 cm Bereich 1 120 cm Bereich 1 120 cm Bereich 1 120 cm 120 cm 225 cm 225 cm Bild 27.2 Abmessung von Bereich 1 bei Räumen mit Dusche ohne Wanne Schutz bei indirektem Berühren Sofern im Gebäude kein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene nach DIN VDE 0100-410, Abschnitt 411.3.1.2 sowie DIN VDE 0100-540, Ab-schnitt 542.4 errichtet wurde (z. B. bei einem neu errichteten Badezimmer in einem 

183 bestehenden, älteren Gebäude), muss ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich er-richtet werden. In diesem Zusammenhang sind leitfähige Teile der Frischwasserversorgung und Abwassersysteme, leitfähige Teile von Heizungs- und Klimaanlagen, leitfähige Teile einer Gasversorgung sowie der Schutzleiter im Raum mit Badewanne oder Dusche untereinander zu verbinden. Die Verbindung der erwähnten leitfähigen Teile unterei-nander wird beim Eintritt dieser Teile in den Raum (oder alternativ kurz davor) über einen Potentialausgleichsleiter durchgeführt. Und die Verbindung zum Schutzleiter ist an der nächstgelegenen Schutzleiterschiene oder -klemme (z. B. in der nahegele-genen Verteilung) oder an der Haupterdungsschiene (je nachdem, welche Verbindung kürzer ist) möglich. Die Anforderungen an den Querschnitt des Potentialausgleichs-leiters für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich wurden im Kapitel 19 dieses Buchs beschrieben. Es muss betont werden, dass es auch bei einem vorhandenen Schutzpotentialaus-gleich über die Haupterdungsschiene empfehlenswert ist, den zusätzlichen Schutz-potentialausgleich in Räumen mit Badewanne oder Dusche auszuführen. Zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) In Räumen mit Badewannen oder Duschen müssen alle Stromkreise mit einer oder mehreren Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdiffe-renzstrom I ΔN  30 mA geschützt sein. Ausnahme: Stromkreise für Wasser erwärmer. RCDs werden nicht gefordert beim Schutz durch SELV oder PELV. Nicht erlaubt sind Schutz durch nicht leitende Räume Schutz durch erdfreien örtlichen Potentialausgleich Schutz durch Schutztrennung mit mehr als einem Stromverbraucher Äußere Einflüsse Schutzart elektrischer Betriebsmittel Bereich 0:  IPX7 Bereich 1:  IPX4 Bereich 2: IPX4, bei Strahlwasser z. B. für Reinigungszwecke IPX5 Kabel- und Leitungsanlagen Kabel- und Leitungsanlagen dürfen in Räumen mit Badewannen und Duschen am ge-samten Ort und in Wänden oder Abtrennungen, die die Bereiche 0, 1 oder 2 begrenzen, nur dann errichtet werden, wenn sie elektrische Betriebsmittel in diesen Bereichen ver-sorgen, einen Schutzleiter enthalten und in einer Tiefe von 6 cm verlegt werden.

184 Elektrische Verbrauchsmittel (z. B. Wassererwärmer) im Bereich 1 müssen senkrecht von oben oder waagrecht durch die Wand von der Rückseite angeschlossen werden. Für Kabel- und Leitungsanlagen, die andere Stromkreise außerhalb der Räume für Badewannen und Duschen versorgen, wird ebenfalls bis zur Oberfläche von Wän den und Abtrennungen der Bereiche 0, 1 und 2 eine Restwanddicke von mindestens 6 cm gefordert. Kann diese Forderung nicht erfüllt werden, ist eine der nachstehen den Maßnahmen vorzusehen: Stromkreise mit der Schutzmaßnahme SELV oder PELV Zusätzlicher Schutz mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungs-differenzstrom I ΔN  30 mA Schutz der Kabel und Leitungen durch metallene und geerdete Abdeckung, Schutzrohr oder -kanal (alternativ ist auch die Verwendung von isolierten Kabeln mit konzentrischen Schutzleitern möglich) Schalt- und Steuergeräte, Zubehör Bereich 0: Einsatz nicht erlaubt Bereich 1: Geeignete Anschlussdosen für Verbrauchsmittel, die im Bereich 1 er-laubt sind. Zubehör zu SELV- oder PELV-Stromkreisen mit einer Bemessungs-spannung von AC 25 V und DC 60 V (z. B. für Signal- und Kommu-nikationseinrichtungen). Die Stromquelle muss außerhalb der Berei che 0, 1 und 2 angeordnet werden. Bereich 2: Zubehör zu Verbrauchsmitteln, die im Bereich 2 erlaubt sind, jedoch keine Steckdosen. Zubehör zu SELV- und PELV-Stromkreisen. Die Stromquelle muss au-ßerhalb der Bereiche 0, 1 und 2 angeordnet werden.  Rasiersteckdoseneinheiten. Zubehör zu Signal- und Kommunikationseinrichtungen, die durch SELV oder PELV geschützt sind. Elektrische Verbrauchsmittel Bereich 0: Fest und dauerhaft verbundene Betriebsmittel, die nach den entspre-chenden Normen und Herstellerangaben im Bereich 0 eingesetzt wer-den dürfen und die durch SELV oder PELV mit einer Bemessungs-spannung, die AC 12 V oder DC 30 V nicht überschreitet, geschützt sind. Bereich 1: Fest angeschlossene, nach den Normen der Herstellerangaben für den Bereich 1 geeignete Verbrauchsmittel. z. B.  Whirlpooleinrichtungen Duschpumpen

185 Ventilatoren Handtuchtrockner Wassererwärmer      Betriebsmittel, geschützt durch SELV oder PELV mit einer  Bemessungsspannung AC 25 V oder DC 60 V Elektrische Fußbodenheizsysteme Es dürfen nur Heizkabel oder -leitungen mit metallener Umhüllung oder mit fein-maschigem Metallgitter verwendet werden. Metallene Umhüllung oder Metallgitter müssen mit dem Schutzleiter des versorgenden Stromkreises verbunden werden. Es können auch Heizsysteme mit der Schutzmaßnahme SELV eingesetzt werden. Nicht erlaubt ist für Fußbodenheizsysteme der Schutz durch Schutztrennung.