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DIN VDE 100 | Potentialausgleich
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DIN VDE 100 | Potentialausgleich

Kapitel 19 beschreibt welche Vorschriften nach DIN VDE 100 bei einem Potentialausgleich zu beachten sind.

148 19 Potentialausgleich  [540] Nach DIN VDE 0100-410, Abschnitt 411.3.1.2 ist in jedem Gebäude ein Schutzpo-tentialausgleich über die Haupterdungsschiene vorzusehen. Nach Kapitel 5 dieses Buchs (siehe besonders Bild 5.1) ist dieser Schutzpotentialausgleich eine Teilmaß-nahme der Fehlerschutzvorkehrung, die dazu geeignet ist, eine zusätzliche oder er-gänzende Sicherheit für den Schutz gegen elektrischen Schlag zu bieten. Dies ge-schieht dadurch, dass innerhalb eines Gebäudes der Verbindungs- bzw. Anschlusspunkt des Potentialausgleichs (in der Regel ist dies die Haupterdungsschiene) dafür sorgt, dass im Gebäude ein einheitliches Potential entsteht. Damit wird die Fehlerspannung, die bei einem Körperschluss immer entsteht, auf den Teil reduziert, der innerhalb des Gebäudes als Spannungsfall entlang des Schutzleiters auftritt. Mit anderen Worten: Die volle Fehlerspannung, die zwischen der Fehlerstelle und der sogenannten Be-zugserde außerhalb des Gebäudes anfällt, wird reduziert, weil das Potential der Be-zugserde im Gebäude durch die Verbindung aller fremden leitfähigen Teile unterein-ander und mit den Schutzleitern im Gebäude nicht auftreten kann. Leiter für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene Mindestquerschnitte 6 mm 2  Kupfer oder 16 mm 2  Aluminium oder 50 mm 2  Stahl Allerdings braucht der Querschnitt von Schutzpotentialausgleichsleitern für die Ver-bindung mit der Haupterdungsschiene nicht größer als 25 mm 2  Cu sein (bzw. aus  anderem Material unter Beachtung eines gleichwertigen Leitwerts). Leiter für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich Mindestquerschnitte 2,5 mm 2  Cu oder 16 mm 2  Al mit Schutz gegen mechanische Beschädigungen 4 mm 2  Cu oder 16 mm² Al ohne Schutz gegen mechanische Beschädigungen Der Querschnitt des Schutzpotentialausgleichsleiters, der zwei Körper elektrischer Betriebsmittel verbindet, muss mindestens die Leitfähigkeit des kleinsten der beiden Schutzleiter entsprechen, die an den Körpern der Betriebsmittel angeschlossen sind. Der Querschnitt des Schutzpotentialausgleichsleiters, der den Körper eines elektri-schen Betriebsmittels mit einem fremden leitfähigen Teilen verbindet, muss mindes-tens die Leitfähigkeit besitzen, die dem halben Querschnitt des entsprechenden Schutzleiters entspricht.