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Neuregelung §14a des Energiewirtschaftsgesetzes
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Neuregelung §14a des Energiewirtschaftsgesetzes

Bis 2030 soll es 3 Millionen Wärmepumpen und 15 Millionen E-Autos in Deutschland geben. Den Weg dahin soll das EnWG ebnen. Wie dies durch die Verteilnetzbetreiber umgesetzt wird, erklärt dieser ElektroSpicker. Für eine erfolgreiche Energiewende muss sich die Zahl von E-Fahrzeugen mit entsprechenden Ladevorrichtungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen drastisch erhöhen. Diese Vorrichtungen belasten allerdings auch das Stromnetz deutlich stärker als bisher. Eine höhere Nachfrage bedeutet größere Anforderungen an die Netzstabilität. Um diese zu gewährleisten, gilt seit dem 1. Januar 2024 die Neuregelung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Was genau bedeutet das für die Verbraucher*innen? Kann zur Sicherung der Netzstabilität eine Abschaltung erfolgen? Wie gestaltet sich die Steuerung der Verbrauchseinrichtungen?