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de - das Elektrohandwerk

Anforderungen an Sicherheitsleuchten nach DIN EN 1838 [66]

Veröffentlicht: 27. Juli 2016 Kategorie: Fachartikel

Die Anforderungen an Sicherheitsleuchten und die Anforderungen an beleuchtete bzw. hinterleuchtete Rettungszeichen gelten für alle Arten der Sicherheitsbeleuchtung.

Anforderungen an Sicherheitsleuchten nach DIN EN 1838 [66]
  • Leuchten, die Teil einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind, müssen DIN EN 60598-2-22 [76] entsprechen.
  • Um eine gute Ausleuchtung der Rettungswege bzw. der Bereiche, die Teil des Flucht- und Rettungsweges sind, zu erreichen, müssen die Leuchten in mindestens 2 m Höhe montiert sein.
  • Mit einem nach DIN EN 1838 [66] definierten Beleuchtungsniveau sind folgende Stellen besonders auszuleuchten: Bereiche hinter dem letzten Ausgang bis zu einem sicheren Bereich (z. B.: Sammelpunkt), potenzielle Gefahrenstellen, Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Stellen, Niveau- und Richtungsänderungen bzw. Kreuzungen der Gänge und Flure, Treppen bzw. deren Treppenstufen, Fluchtgeräte (z. B. eine Leiter) und besondere Bereiche für Menschen mit Behinderung.
  • Die Montagehöhe von mindestens 2 m entsprechend Punkt a) betrifft auch die Sicherheitszeichen zur Kennzeichnung der Rettungswege, die als beleuchtete Sicherheitszeichen ausgeführt werden können oder hinterleuchtet in der Form der Rettungszeichenleuchte. Die Montagehöhe dieser Sicherheitszeichen ist nach oben durch die Empfehlung begrenzt, diese max. 20° über der horizontalen Blickrichtung zu montieren. Diese Begrenzung ist notwendig, um die Erkennungsweitenformel zur Ermittlung der max. Erkennungsweite eines Sicherheitszeichens anwenden zu können.
  • Ist der mit einem beleuchteten oder hinterleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnete Notausgang nicht direkt zu erkennen, sind die Rettungswege mit weiteren beleuchteten oder hinterleuchteten Rettungszeichen auszustatten, um das Erreichen des Notausgangs zu erleichtern.

 

Hinweis: DIN V VDE V 0108-100 [68] ist mit folgender Aussage konkreter:

„Ein Sicherheitszeichen für Rettungswege muss von allen Punkten entlang des Rettungsweges sichtbar sein.“

 

Auszug aus dem Fachbuch "Industriebeleuchtung Band 1 -Grundlagen - Normen - Vorschriften" von Bruno Weis, Johannes-Gerhard Kaiser und Norbert Wittig, erschienen im Hüthig Verlag.

 

Weitere Informationen zu folgenden Punkten finden Sie hier in einem ausführlichen Beitrag.

  • Änderungen in DIN EN 1838:2013-10 [66] gegenüber der Ausgabe von 1999 [81]
  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
  • Antipanikbeleuchtung
  • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
  • Ersatzbeleuchtung
  • Anforderung an Sicherheitszeichen