Nachfolgend sind die wichtigsten Anforderungen der Antipanikbeleuchtung aufgeführt:
a) Die Antipanikbeleuchtung ist ein Teil der Sicherheitsbeleuchtung, die der Panikvermeidung dienen soll und es Personen ermöglicht, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann.
b) Die horizontale Beleuchtungsstärke muss auf der „freien Bodenfläche“ mindestens 0,5 lx betragen, wobei Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m nicht betrachtet werden müssen.
h) Das Verhältnis Ud der kleinsten zur größten Beleuchtungsstärke darf 1:40 nicht unterschreiten.
c) Die Lichtstärke der Sicherheitsleuchten muss in bestimmten Winkelbereichen in Abhängigkeit von der Montagehöhe begrenzt sein (Tabelle 1 aus DIN EN 1838 [66]), um die (physiologische) Blendung so gering wie möglich zu halten.
Hinweis: Leuchten, die DIN EN 60598-2-22 [76] entsprechen, müssen diese Grenzwerte einhalten.
d) Die geforderte Beleuchtungsstärke nach b) muss zu 50 % bereits 5 s nach dem Ausfall des Netzstroms erreicht sein, zu 100 % innerhalb von 60s. A-Abweichung Deutschland: nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die geforderte Beleuchtungsstärke für Fluchtwege innerhalb von 15s erreicht werden (ASR A3.4/3).
e) Die Betriebsdauer, das heißt die Versorgung der Leuchten der Sicherheitsbeleuchtungsanlage muss für mindestens 1h realisiert werden.
Hinweis: Anhang A aus DIN V VDE V 0108-100 [68] weist unterschiedlichen „baulichen Anlagen für Menschenansammlungen“ wie Hochhäuser oder auch Arbeitsstätten unterschiedliche „Bemessungsbetriebsdauern“ zu.
- Allgemeines
- Historie zu lichttechnischen Anforderungen in der Notbeleuchtung
- Änderungen in DIN EN 1838:2013-10 [66] gegenüber der Ausgabe von 1999 [81]
- Arten der Notbeleuchtung
- Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
- Antipanikbeleuchtung
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung