Jede Elektrofachkraft kommt in die Situation, dass sie Arbeiten an aktiven Teilen durchführen muss. Die Elektrofachkraft wird aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrungen die damit verbundenen Gefahren erkennen und beurteilen, darf aber nur an unter Spannung stehenden Teilen arbeiten, wenn sie entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für diese Tätigkeit ausgebildet wurde. In dem Seminar wird die DGUV Vorschrift 3 erläutert und durch praktische Übungen untermauert. Insbesondere geht es um die Fragen: Was sind zwingende Gründe für das Arbeiten an aktiven Teilen, wie müssen diese vom Unternehmer definiert werden und was muss in den geforderten Arbeitsanweisungen festgelegt sein? Welche Arbeitsmittel sind zu benutzen?
Elektrofachkräfte aus dem Bereich der Kabelmontage.
Eine abgeschlossene Ausbildung im elektrotechnischen Handwerk sowie praktische Erfahrungen im Bereich der Kabelmontage.
Praxisnahe Vermittlung und Vertiefung der DGUV Vorschrift 3. Das Seminar gilt als Nachweis der Ausbildung zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen.
Das BFE-Oldenburg gibt eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Seminarinhalte aus.
Zum Seminar sind die PSA und das erforderliche Werkzeug zum Arbeiten unter Spannung von jeder Fachkraft mitzubringen. Nicht korrekte Kleidung und Werkzeuge führen zum Ausschluss von der praktischen Prüfung.