Wechselstrom-Elektrizitätszähler – Teil 3: Besondere Anforderungen – Elektronische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen A, B und C;

Der Anwendungsbereich dieser Norm bezieht sich auf neu hergestellte elektronische Wirkverbrauchszähler für den häuslichen und gewerblichen Gebrauch. Die Norm gilt aber nicht für Wirkverbrauchszähler, bei denen die Spannung zwischen zwei Außenleitern 600 V überschreitet. Ausgeschlossen sind zudem auch noch tragbare und Bezugsnormal-Zähler.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die sicherheitsbezogenen Anforderungen und Prüfungen. Diese wurden nach den Anforderungen der DIN EN 62052-31 von 2016 angepasst und erweitert. Außerdem wurde der Abschnitt 2 an den aktuellen Standardtext angepasst.
Diese vorliegende Norm unterscheidet bei den Wirkverbrauchszähler zwischen:
- Zähler der Genauigkeitsklassen A, B und C;
- Direkt angeschlossene Zähler und Wandlerzähler;
- Zähler für den Einsatz in Netzen mit oder ohne Erdschlusslöschspulen.
Ein Zähler darf nicht manipuliert werden können. Durch ein entsprechendes Gehäuse ist der Zähler dagegen geschützt. Weiter legt die Norm fest, dass alle inneren messtechnischen relevanten Teile ebenfalls zu schützen sind. Dies kann durch das Anbringen einer Plombe erfolgen.
Jegliche leitungsgeführten oder eingestrahlten elektromagnetischen Störungen und elektrostatische Aufladungen sind weitestgehend zu vermeiden. Auch solche Einflüsse dürfen den Zähler nicht beschädigen, bzw. das Messergebnis beeinflussen.
Elektromagnetische Störungen von langer Dauer dürfen keine höhere zusätzliche prozentuale Messabweichung verursachen. Der Hersteller des Zählers gibt die maximale prozentuale Messabweichung an. Alle weitere Störeinflüsse sind daher auf ein Minimum zu reduzieren oder am besten sogar komplett zu beseitigen.
Bei auftretendem von einem kurzzeitigem Überstrom darf der Zähler keinen Schaden nehmen. Es ist stets darauf zu achten, dass der ursprüngliche Betriebszustand hergestellt ist. Weitere Informationen gibt die Tabelle 10 „Auswirkung von Kurzzeitüberströmen – Kritischer Änderungswert“ dieser Norm.
Dabei wird die prozentuale Messabweichung unter Anwendung der nachfolgenden Gleichung berechnet:
prozentuale Messabweichung= ((vom Zähler gezählte Energie - tatsächliche Energietatsächliche Energie)/tatsächliche Energie) x 10 |