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DIN VDE 0100-709 (VDE 0100-709): 2020-02

Veröffentlicht: 4. Februar 2020 Kategorie: News

Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-709: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Häfen, Marinas und ähnliche Bereiche – Besondere Anforderungen an die Versorgungseinrichtungen für den elektrischen Landanschluss von Schiffen.

DIN VDE 0100-709 (VDE 0100-709): 2020-02

Die hier festgelegten Anforderungen beziehen sich auf Stromkreise, die zur Versorgung von schwimmenden Fahrzeugen vorgesehen sind. Dies trifft auf Häfen, Marinas oder ähnliche Bereiche zu, unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche, industrielle, freizeitliche oder sportliche Zwecke handelt.

Wesentliche Änderungen gegenüber der Vorgängernorm ergaben sich im Kapitel „Begriffe“. Dieser Abschnitt wurde vollständig überarbeitet. Aber auch die zulässige Nennversorgungsspannung bei Wechselstrom wurde auf 250 V und bei Drehstrom auf 690 V angehoben.

Eine mögliche anwendbare Schutzmaßnahme ist die Schutztrennung. Der Stromkreis ist dabei mit einem Trenntransformator auszustatten der den Anforderungen der DIN EN 61558-2-4 (VDE 0570-2-4) entspricht.

Dabei sollte der Schutzleiter der Stromversorgung vom Trenntransformator aber nicht mit dem Schutzleiter von Steckdosen, die sich im Schiff befinden, verbunden werden. Es könnte zum Auftreten galvanischer Ströme zwischen dem Rumpf des Schiffs und metallenen Teilen der Landseite kommen, sobald eine durchgehende Verbindung des Schutzleitersystems besteht. Die dadurch hervorgerufene chemische Reaktion könnte zu Korrosionen am Schiffgehäuse führen.

Im Anhang B dieser Norm sind einige Beispiele inklusive Bilder aufgeführt, wie man eine einwandfreie Stromversorgung mit dem Schiff und der Landseite herstellt und das oben genannte Problem verhindert.

Für den Schiffsanschluss kann eine dauerhaft befestigte flexible Leitung mit einem Stecker verwendet werden. Diese muss aber kompatibel mit der landseitigen Steckdose sein. Dabei darf die landseitige Steckdose nur maximal ein Schiff versorgen und sollte sich so nah wie möglich am Liegeplatz befinden.

Weitere Möglichkeiten, um den Schiffsanschluss herzustellen sind im Anhang A dieser Norm genannt.

Eine weitere besondere Anforderung bezieht sich auf die Installation von Steckdosen und Beleuchtungsanlagen, die sich über einer Anlegestelle, Landeplatz, Pier oder Ponton befinden. Damit Sie auch nachts genutzt werden können müssen sie auf eine geeignete Art und Weise beleuchtet werden.