In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche VdS-Richtlinien neu veröffentlicht, die auch zum kostenlosen Download unter der folgenden Webseite zur Verfügung stehen: www.shop.vds.de
Im Detail wird in diesem Beitrag nur auf die Änderungen der VdS 2025 eingegangen (Bild 1).

Die Schwerpunkte dieser Richtlinie für die Planung und Errichtung von Kabelund Leitungsanlagen sind
- die Auswahl und Verlegung von Kabeln und Leitungen aus brandschutztechnischer Sicht,
- die Berechnung von Kabel- und Leitungsquerschnitten,
- die Ausführung von Kabel- und Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken (sogenannte Kabel- und Leitungsschotts) sowie
- der Betrieb von Kabel- und Leitungsanlagen.
Die VdS 2025 ist geeignet für die Berechnung der Leiterquerschnitte von kleineren Anlagen, bei denen die Querschnitte nicht mehr als 16 mm2 betragen und kaum Umrechnungsfaktoren zu berücksichtigen sind.
Obwohl die letzte Überarbeitung der VdS 2025 erst im Jahr 2016 stattfand, wurde die Überarbeitung notwendig, um auf das Thema Brandklassen bzw. Euroklassen für Kabel und Leitungen einzugehen, da es hierzu immer wieder zu Diskussionen kommt. Ein weiterer Aspekt der Überarbeitung betrifft den Funktionserhalt.
Erläuterungen zu Brandklassen (Euroklassen)
Seit Juli 2017 müssen Kabel und Leitungen, die üblicherweise in Gebäuden verlegt werden, nach Bauproduktenverordnung (BauPVO) von den Herstellern hinsichtlich ihres Brandverhaltens gekennzeichnet werden (Bild 2).
Von dieser Kennzeichnung ausgenommen sind bisher Kabel und Leitungen für den Funktionserhalt.
Je nach Brandeigenschaft werden Kabel und Leitungen nach DIN VDE V 0250-10 in sieben verschiedene europäische
Brandklassen (Euroklassen) eingeordnet (Aca, B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca, Fca).
Um Kabel und Leitungen einer Brandklasse zuordnen zu können, müssen diese entsprechende Prüf- und Bewertungsverfahren einhalten, die in DIN EN 50575 (VDE 0482-575) festgelegt sind. Kabel und Leitungen müssen mit einer CE-Kennzeichnung nach BauPVO gekennzeichnet werden, die zusätzlich zur Brandklasse auch weitere
Informationen, unter anderem zum Hersteller, enthält (Bild 2). Der Hersteller muss zudem eine Leistungserklärung
abgeben (Bild 3).
Um den Zusammenhang zwischen den Euroklassen und der brandschutztechnischen Qualität von Kabeln und Leitungen darzustellen, wurden die Euroklassen im Anhang B der VdS 2025 ergänzt (Bild 4).
Kabel und Leitungen, die keine Prüf- und Bewertungsverfahren einhalten (Euroklasse Fca), sind leicht entflammbar und dürfen, wie andere leicht entflammbare Bauprodukte auch, nicht ohne Weiteres in Gebäuden installiert
werden. Bei dem Beispiel der Euroklasse Fca in Bild 4 handelt es sich um ein Energieverteilungskabel, das im Allgemeinen nicht in Gebäuden verwendet wird.
Die in Deutschland am häufigsten verwendeten Kabel und Leitungen, zum Beispiel NYY und NYM, entsprechen im Allgemeinen der Euroklasse Eca, was einer Normalentflammbarkeit entspricht. Die meisten der Kabel und Leitungen sind mit dieser Euroklasse gekennzeichnet.


