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Fachgerechte Lampen-und Leuchtenentsorgung im E-Handwerk ist ein wichtiger Beitrag für die Umwelt. Bei dem Austausch ausgedienter Lampen und Leuchten ist der Letztbesitzer, wie z.B. der beauftragte E-Handwerker, entsorgungspflichtig. Nach dem ElektroG werden diese als Elektroaltgeräte eingestuft und dürfen daher nur von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben angenommen und recycelt werden. So können rund 90 Prozent der Stoffe wiederverwertet werden.