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ZVEI

Planungshilfen zum Einsatz optischer Signalgeber nach DIN EN 54-23

Veröffentlicht: 7. Juli 2015 Kategorie: Fachartikel

Die Arge Errichter und Planer im ZVEI hat Planungshilfen zum „Einsatz von DIN EN 54-23 – Optische Signalgeber“ für die Alarmierung im Brandfall erarbeitet und in einem Merkblatt zusammengefasst. Es erläutert die Umsetzung der Norm für den Anwender, beschreibt Anwendungsbereich, Grundlagen und Planung des Einsatzes von optischen Meldern nach der europäischen Norm.

Planungshilfen zum Einsatz optischer Signalgeber nach DIN EN 54-23

Die Planungshilfen berücksichtigen das Zwei-Sinne-Prinzip und entsprechende normative Anforderungen. Ein offener Kriterienkatalog, mit Hinweisen für die Erstellung von Alarmierungskonzepten ergänzt die Ausarbeitung.

Die Autoren betonen, dass sich Alarmierungskonzepte je nach Art und Umfang der Signalisierungsbereiche und der zu alarmierenden Personenkreise deutlich unterscheiden können. Traditionell sind für den Brandfall bislang meist akustische Alarmierungsmittel im Einsatz. Das Zwei-Sinne-Prinzip fordert zusätzlich optische Alarmierungsmittel in Bereichen mit hohen Umgebungsgeräuschen sowie in Räumen, in denen sich Personen mit eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit aufhalten könnten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung medizinisch oder durch Arbeitsmittel wie Gehörschutz etc. bedingt ist.

Seit dem 1. Januar 2014 sind an Brandmeldeanlagen mit bauordnungsrechtlich geforderter optischer Alarmierung Signalgeber nach DIN EN 54-23 einzusetzen. Auch das Gros der Kommunen verlangt in den technischen Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstellen die Einhaltung der DIN EN 54-23-Norm in allen Teilen.