Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen für die Sanierung Ihrer Beleuchtungssysteme! Ob Innen-, Hallen- oder Straßenbeleuchtung – mit staatlichen Förderprogrammen wie der BEG- und BMU-Förderung können Sie bis zu 55 % Zuschuss erhalten. Jetzt informieren und nachhaltig sparen!

Was wird gefördert?
- Nichtwohngebäude, die älter als 5 Jahre sind Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme inkl. Komponenten, Steuerungstechnik und sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten
Wie hoch ist die Förderung?
- 15 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen
- 50 % Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung
Technische Mindestanforderungen
- 140 Lumen pro Watt bei LED-Lichtbandleuchten
- 120 Lumen pro Watt bei allen Beleuchtungssystemen
- Lichtstromerhalt: (L80) 50.000 Stunden
Die BEG-Förderung gilt bis 31.12.2030. Nähere Informationen finden Sie hier:
In 6 Schritten zur BEG-Förderung
- Ist-Aufnahme der Altanlage
- Lichtplanung durch einen qualifizierten Fachplaner
- Erstellung der Projektbeschreibung und Einreichung durch Energieeffizienz-Experten bei der BAFA
- Antrag auf Förderungszuschuss mit der Projekt-ID der BAFA
- Montage und Inbetriebnahme der neuen Lichtlösung
- Nachweis der Projektdurchführung durch einen Energieeffizienz-Experten
BMU-Förderung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Kommunalrichtlinie
Was wird gefördert?
- Kommunales Umfeld
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
- Zeit- oder präsentabhängig gesteuerte Außen- und Straßenbeleuchtung
- Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
Wie hoch ist die Förderung?
- Zuschüsse von 20 bis 40 Prozent zu den zuwendungsfähgen Ausgaben
- Zuschüsse bis 55 Prozent bei finanzschwachen Kommunen
Technische Mindestanforderungen
- Lichtstromerhalt (L80) bei Außen- und Straßenbeleuchtung: 75.000 Stunden
- Lichtstromerhalt (L80) bei Innen- und Hallenbeleuchtung: 50.000 Stunden
- Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2011-08 (bei Sportstätten DIN EN 12193) durch qualifizierte Fachplaner
Die BMU-Förderung gilt bis 31.12.2027. Nähere Informationen finden Sie hier:
In 6 Schritten zur BMU-Förderung
- Ist-Aufnahme der Altanlage
- Konzeption einer förderungswürdigen Lichtlösung
- Start des Umbauvorhabens, insofern bei der Erstprüfung des Antrages keine Einwände vorliegen
- Erstellung und Einreichung des Projektantrags beim Projektträger ZUG gGmbH
- Einreichung des Verwendungsnachweises beim Projektträger nach Projektabschluss
- Auszahlung der Zuwendung nach Abschluss und Prüfung des Verwendungsnachweises
Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen rund um die Beleuchtungssanierung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!