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Zumtobel

Richtlinien und Prozessablauf der Bundesförderprogramme

Veröffentlicht: 30. Januar 2025 Kategorie: Fachartikel

Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen für die Sanierung Ihrer Beleuchtungssysteme! Ob Innen-, Hallen- oder Straßenbeleuchtung – mit staatlichen Förderprogrammen wie der BEG- und BMU-Förderung können Sie bis zu 55 % Zuschuss erhalten. Jetzt informieren und nachhaltig sparen!

Richtlinien und Prozessablauf der Bundesförderprogramme

Was wird gefördert?

  • Nichtwohngebäude, die älter als 5 Jahre sind Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme inkl. Komponenten, Steuerungstechnik und sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten
     

Wie hoch ist die Förderung?

  • 15 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen
  • 50 % Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung
     

Technische Mindestanforderungen
 

  • 140 Lumen pro Watt bei LED-Lichtbandleuchten
  • 120 Lumen pro Watt bei allen Beleuchtungssystemen
  • Lichtstromerhalt: (L80) 50.000 Stunden
     

Die BEG-Förderung gilt bis 31.12.2030. Nähere Informationen finden Sie hier:

In 6 Schritten zur BEG-Förderung

  1. Ist-Aufnahme der Altanlage
  2. Lichtplanung durch einen qualifizierten Fachplaner
  3. Erstellung der Projektbeschreibung und Einreichung durch Energieeffizienz-Experten bei der BAFA
  4. Antrag auf Förderungszuschuss mit der Projekt-ID der BAFA
  5. Montage und Inbetriebnahme der neuen Lichtlösung
  6. Nachweis der Projektdurchführung durch einen Energieeffizienz-Experten

BMU-Förderung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Kommunalrichtlinie
 

Was wird gefördert?

  • Kommunales Umfeld
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Zeit- oder präsentabhängig gesteuerte Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
     

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschüsse von 20 bis 40 Prozent zu den zuwendungsfähgen Ausgaben
  • Zuschüsse bis 55 Prozent bei finanzschwachen Kommunen
     

Technische Mindestanforderungen

  • Lichtstromerhalt (L80) bei Außen- und Straßenbeleuchtung: 75.000 Stunden
  • Lichtstromerhalt (L80) bei Innen- und Hallenbeleuchtung: 50.000 Stunden
  • Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2011-08 (bei Sportstätten DIN EN 12193) durch qualifizierte Fachplaner
     

Die BMU-Förderung gilt bis 31.12.2027. Nähere Informationen finden Sie hier:

In 6 Schritten zur BMU-Förderung

  1. Ist-Aufnahme der Altanlage
  2. Konzeption einer förderungswürdigen Lichtlösung
  3. Start des Umbauvorhabens, insofern bei der Erstprüfung des Antrages keine Einwände vorliegen
  4. Erstellung und Einreichung des Projektantrags beim Projektträger ZUG gGmbH
  5. Einreichung des Verwendungsnachweises beim Projektträger nach Projektabschluss
  6. Auszahlung der Zuwendung nach Abschluss und Prüfung des Verwendungsnachweises

Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen rund um die Beleuchtungssanierung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!