Mit dem Jahreswechsel ist die überarbeitete Fassung des §14a EnWG in Kraft getreten – und bringt spürbare Veränderungen für alle, die mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) wie Wärmepumpen, Ladepunkten oder ähnlichen Geräten arbeiten. Für Elektroinstallateure bedeutet das: Neue Anforderungen, mehr Verantwortung – und neue Chancen.

Der Hintergrund: Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen belasten lokale Stromnetze stärker als herkömmliche Verbraucher. Um die Netzstabilität auch künftig zu gewährleisten, dürfen Netzbetreiber diese Geräte bei Bedarf auf eine Mindestleistung von 4,2 kW begrenzen – eine Maßnahme, die als „Dimmen“ bezeichnet wird. Im Gegenzug erhalten Betreiber dieser Anlagen reduzierte Netzentgelte. Dabei stehen aktuell zwei Optionen zur Verfügung: Ein pauschaler Festbetrag oder eine prozentuale Reduktion in Verbindung mit einem separaten Zählpunkt. Ab 2025 ist ein drittes Modell mit zeitvariablen Tarifen geplant.
Doch nicht jede Anlage ist für das Dimmen geeignet. Vor allem bei älteren oder günstigen Geräten können Steuerungssignale fehlschlagen. Fachbetriebe sollten deshalb bereits im Vorfeld prüfen, ob eingesetzte Geräte kompatibel sind – und ihre Kunden entsprechend beraten. Der Einsatz eines Energiemanagement-Systems (EMS) kann in vielen Fällen sinnvoll sein, um die reduzierte Leistung flexibel auf mehrere SteuVE zu verteilen, insbesondere in Verbindung mit einer PV-Anlage.
Tipps und Unterstützung bei der Umsetzung: Paragraph 14a (§ 14a) Energy Industry Act (EnWG)
Auch bei der Nachrüstung gilt es, genau hinzusehen: Nicht jeder Zählerschrank bietet ausreichend Platz für neue Zählpunkte oder zusätzliche Steuertechnik. Die Anforderungen der rund 800 Netzbetreiber in Deutschland variieren – umso wichtiger ist es, frühzeitig den Dialog mit dem jeweiligen Netzbetreiber zu suchen.
Für Elektroinstallateure ergibt sich eine Schlüsselrolle: Als kompetente Ansprechpartner sind sie das Bindeglied zwischen Netzbetreibern, Kunden und Gesetzgebung. Jetzt gilt es, technische Fragen sicher zu beantworten und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen aufzuzeigen.
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