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Radium

„Werde ich bei der Leuchtenumrüstung zum Hersteller?“ Informationsblatt rund um die Rechtslage jetzt downloaden.

Veröffentlicht: 25. Juli 2024 Kategorie: News

Eine Umrüstung auf sogenannte Konversionslampen ist effizient, nachhaltig und spart jede Menge Energie. Faktoren wie z.B. integrierte Notbeleuchtung, das Deckenbild oder Denkmalschutz können eine Umrüstung sogar zwingend erfordern. Doch wie sieht es dann mit der Konformitätserklärung aus? Entfällt das CE-Kennzeichen? Und werde ich durch die Umrüstung zum Hersteller?

„Werde ich bei der Leuchtenumrüstung zum Hersteller?“ Informationsblatt rund um die Rechtslage jetzt downloaden.

Der ZVEI sorgt mit seinem neuen White Paper jetzt für Rechtssicherheit bei der Umrüstung von Leuchten. Es erklärt, unter welchen Voraussetzungen Leuchten umgerüstet werden können – ohne, dass der Umrüstende zum Hersteller wird und eine neue CE-Konformitätsbewertung vornehmen muss. Wir haben die wichtigsten Informationen in unserem Infoblatt für Sie zusammengefasst. Jetzt hier herunterladen!

Fest steht: Wird keine wesentliche Änderung an der Original-Leuchte vorgenommen und liegen keine erhöhten Risiken vor, dann bleibt die CE-Kennzeichnung gültig und der Umrüstende wird nicht zum Hersteller.

Bei Umrüstung einer vorhandenen Leuchte auf LED bleibt der Zweck erhalten und es ist demnach auch keine wesentliche Änderung. Doch wie verhält es sich mit Risikobewertung?

Prüfen Sie vorab die Voraussetzungen zur Leuchtenumrüstung:

Bei der Umrüstung von T5- oder T8-Leuchtstoffröhren auf Konversionslampen wie Radium LED Neo Röhren ist der Austausch von LED-Treiber(n) gegen Vorschaltgerät(e) notwendig. Voraussetzung für die Umrüstung ist, dass die Beleuchtungsanlage

  • augenscheinlich,
  • mechanisch,
  • elektrisch und
  • thermisch (im Betrieb)

in Ordnung ist – oder dass dies mit einfachen Maßnahmen zu erreichen ist.

Alle Komponenten einer Umrüstung wie Montage, Elektro-Installation, Prüfung und Inbetriebnahme sind von fachkundigem Personal durchzuführen. Es wird empfohlen, diese zu dokumentieren und einen elektro- und lichttechnischen Wartungsplan für die Anlage zu erstellen und einzuhalten.

Tipp: Neben der energetischen Optimierung sollten auch Lichtqualität und Arbeitssicherheit sowie Nutzerkomfort Leitgedanken bei einer Umrüstung sein. Dies kann durch Einsatz von Präsenzmeldern, tageslichtabhängiger Steuerung oder weiteren Human Centric Lighting-Maßnahmen erreicht werden.

 

Für Fragen rund um die Umrüstung von Leuchten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne unter www.radium.de/kontakt.