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DIN 14675-1: 2020-01

Veröffentlicht: 8. Januar 2020 Kategorie: News

Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb

DIN 14675-1: 2020-01

Diese Norm gilt zusammen mit den Normen der Normenreihe DIN EN 54, DIN EN 16763, DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1), DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) und DIN VDE 0833-4 (VDE0833-4).

Dabei werden Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Anlagen für die Brandentdeckung, Brandmeldung und Feueralarmierung in und um Gebäude unter besonderer Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen festgelegt.

Folgende Änderungen haben gegenüber der Vorgängernorm stattgefunden:

  • Änderung im Abschnitt 11.2.2.2 „Inspektions- und Wartungsarbeiten“;
  • Änderung am Freischaltelement im Anhang A dieser Norm.

Energie- und Signalleitungen für eine Brandmeldeanlage sind so zu verlegen, dass schädliche Einflüsse auf die Anlage vermieden werden. Zu berücksichtigen sind dabei folgende Faktoren:

    • Elektromagnetische Einflüsse, die eine korrekte Funktion verhindern können;
    • Möglichkeit eines mechanischen Schadens, einschließlich solcher durch Kurzschluss zwischen der Anlage und anderen Leitungen;
    • Schaden durch Instandhaltungsmaßnahmen an anderen Anlagen.

Alle Leitungen und andere metallische Teile der Anlage sollten von Blitzschutzsystemen möglichst weit entfernt sein.

Es empfiehlt sich, Leitungen für die Brandmeldeanlage getrennt von anderen Leitungen zu verlegen.

Bei einem einfachen Leitungsfehler (z.B. Drahtbruch, Kurzschluss) muss eine Störungsmeldung an der übergeordneten Brandmeldezentrale erfolgen.

Wie bereits oben erwähnt wurde der Abschnitt 11.2.2.2 „Inspektions- und Wartungsarbeiten“ angepasst. Hierbei wurde ein Satz umformuliert. In dieser Neuausgabe wird nun nochmals klar dargestellt, dass der Ablauf der Prüfung der Brandmeldeanlage nach dem Abschnitt 8.2 dieser Norm durchzuführen ist.

In der vorherigen Fassung der DIN 14675-1: 2018-04 durfte der Einbau des Freischaltelementes ausschließlich Unterputz oder mit der Wand bündig erfolgen. Diese Anforderung ist nun nicht mehr aufgeführt. Der Einbau des Freischaltelements muss aber in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüsseldepots erfolgen.

Bei der Auslösung des Freischaltelements dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden können. Sofern im Brandmelde- und Alarmierungskonzept eine Feuerwehr-Einsprechstelle vorgesehen ist, sind die Anforderungen nach DIN 14664 einzuhalten.

Die Feuerwehr-Einsprechstelle muss sich in unmittelbarer Nähe des Objektzugangs, vorzugsweise in räumlicher Nähe zum Anzeigetableau, Bedienfeld und den Feuerwehr-Laufkarten befinden. Die Einbauhöhe ist dabei je nach Einzelfall zu bestimmen.

Vor der Inbetriebsetzung ist eine Kontrolle der Installation und Gerätekonfiguration notwendig. Erst danach erfolgt die Inbetriebsetzung gemäß den Herstellerangaben unter Berücksichtigung der in den Ausführungsunterlagen geforderten Funktionalitäten.

Dabei ist eine vollständige Funktionsprüfung der BMA durchzuführen. Bei einer Funktionsprüfung der automatischen Brandmelder ist das vom Hersteller vorgegebene Prüfverfahren zu verwenden. Dabei dürfen aber auch die Alarmierungseinrichtungen und Brandfallsteuerungen abgeschaltet sein.

Die Ergebnisse aller Messungen, Überprüfungen und Funktionsprüfungen sind in einem Inbetriebsetzungsprotokoll zu dokumentieren. Das Inbetriebsetzungsprotokoll muss alle Angaben, wie z.B. die maximale Stromaufnahme im Ruhezustand, Stromaufnahme im Alarmierungszustand enthalten.