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DIN EN 1838: 2019-11

Veröffentlicht: 4. November 2019 Kategorie: News

Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung

DIN EN 1838: 2019-11

Diese Europäische Norm legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungs- und Ersatzbeleuchtungssysteme fest. Sie ist grundsätzlich anwendbar für Räume oder Gebäude, die der Öffentlichkeit oder von Arbeitnehmern zugänglich sind.

Gegenüber der Vorgängernorm weist diese Neuerscheinung zahlreiche Änderungen hervor. Die Farbe und Gestaltung der Sicherheitszeichen ist nun an das korrigierte ISO-Format angepasst worden.

Zudem wurde klargestellt, dass die hier angegebenen Beleuchtungsstärkewerte Wartungswerte sind. Es fand außerdem eine Aktualisierung der A-Abweichungen für Deutschland und der anderen Länder statt.

Die „Notbeleuchtung“ umfasst als übergeordneten Begriff die verschiedenen Arten der Sicherheits- sowie auch die Ersatzbeleuchtung von Anlagen und Räumen ein. Ziel der Notbeleuchtung ist es, Personen beim Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen eines Ortes zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist z.B. bei Rettungswegen auf ausreichende Sehbedingungen Wert zu legen. Durch die Einhaltung der Beleuchtungsstärken wird dieses Ziel erreicht.

Zeichen, die an Ausgängen, Notausgängen und Rettungswegen bzw. an potentiellen Gefahrenstellen angebracht sind müssen beleuchtet oder hinterleuchtet sein, wenn die Ausgänge nicht direkt erkennbar sind.

Stellen, die durch die Beleuchtung hervorzuheben sind:

  • jede im Notfall benutzte Ausgangstür;
  • Treppen;
  • jede Niveauänderung;
  • beleuchtete Sicherheitszeichen an Rettungswegen, Richtungszeichen an Rettungswegen und andere Sicherheitszeichen unter Notbeleuchtungsbedingungen sind zu beleuchten;
  • jede Richtungsänderung
  • jede Kreuzung der Gänge / Flure;
  • der letzte Ausgang und außerhalb des Gebäudes bis zu einem sicheren Bereich;
  • jeder Erste-Hilfe-Stelle (mindestens 5 lx am Erste-Hilfe-Kasten);
  • jede Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung (mindestens 5 lx);

Grundsätzlich darf die Zeitspanne zwischen dem Ausfall der allgemeinen künstlichen Beleuchtung und dem Erreichen der geforderten Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung in Deutschland maximal 15 Sekunden betragen.

Bei Rettungswegen mit einer Breite von bis zu 2 Meter muss die horizontale Beleuchtungsstärke entlang der Mittellinie mindestens 1 lx (gemessen auf dem Boden) betragen. Breitere Rettungswege können in mehrere Streifen von 2 m Breite unterteilt werden. Zur Begrenzung der Blendung nennt die Norm Grenzwerte der Lichtstärke in Abhängigkeit von der Lichtpunkthöhe der montierten Leuchten.

Bei der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung herrschen andere Anforderungen. In solchen Bereichen muss der Wartungswert der Beleuchtungsstärke auf der Bezugsebene mindestens 10 % des für die Sehaufgabe erforderlichen Wartungswertes der allgemeinen Beleuchtung betragen. Auf keinen Fall die Beleuchtungsstärke unter 15 lx fallen. Störende stroboskopische Effekte sind dabei ebenfalls umgehend zu vermeiden.