Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 11: Anforderungen an Ausrüstung für Spannungen über 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V Gleichspannung, aber nicht über 36 kV

Dieser als Ersatz für DIN EN 60204-11 (VDE 0113-11):2001-05 und DIN EN 60204-11 Berichtigung 1 (VDE 0113-11 Berichtigung 1):2010-05 Normenteil gilt für die elektrischen und elektronischen Ausrüstungen und Systemen von Maschinen oder einer Gruppe von zusammenwirkenden Maschinen. Die Versorgung erfolgt dabei mit Nennspannungen über 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V Gleichspannung, jedoch nicht über 36 kV Wechsel- oder Gleichspannung bei einer Nennfrequenzen bis einschließlich 60 Hz.
In dieser Norm wird neben dem Begriff „Hochspannungsausrüstung“ auch die „Niederspannungs-ausrüstung“ eingeschlossen, die ein fester Bestandteil der Hochspannungsbetriebsmittel ist. Die Anforderungen dieser Norm decken in erster Linie die Teile ab, die mit Hochspannung arbeiten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Durch dieses Regelwerk sind Anforderungen und Empfehlungen für den Hochspannungsteil der elektrischen Ausrüstung (HS-Ausrüstung) von Maschinen zusammen mit ihrer zugehörigen elektrischen Ausrüstung für Niederspannung (NS-Ausrüstung) zum Zwecke der Sicherheit von Personen und Sachgegenständen, Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der Instandhaltbarkeit formuliert.
Die verbundenen Risiken, für Maschinen mit Hochspannungsausrüstung mit maßgebenden Gefährdungen sind als Teil der Gesamtrisikobeurteilung zu bewerten. Dadurch wird die Notwendigkeit der Risikominderung festgestellt. Weiter sind die geeigneten Risikominderungsmaßnahmen bestimmt und es werden die notwendigen Schutzmaßnahmen für Personen festgelegt, die Gefährdungen ausgesetzt sein können, während noch eine annehmbare Leistungsfähigkeit der Maschine und ihrer Ausrüstung aufrechterhalten wird.
Gefährdungen können entstehen bei Ausfällen oder Fehlern in der elektrischen Ausrüstung. Auch durch Ausfälle von Funktionen bei Ausfall oder Fehlern im Steuerstromkreis. Weitere Gefahrquellen sind Störungen oder Unterbrechungen in Energieversorgungen, Verlust der durchgehenden Verbindung von Stromkreisen, freiwerdende gespeicherte Energie, Lärmpegel und mechanische Schwingungen und zu hohe oder zu niedrige Oberflächentemperaturen.
Im Konstruktions- und Entwicklungsprozess müssen die Gefährdungen und die daraus resultierenden Risiken identifiziert werden. Können die Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden oder die Risiken nicht ausreichend durch eigensichere Konstruktionsmaßnahmen gemindert werden, müssen weiter Schutzmaßnahmen (z. B. technische Schutzmaßnahmen) zur Risikominderung vorgesehen werden.
Hochspannungsausrüstungen von Maschinen dürfen keine höheren elektromagnetischen Störungen aussenden, als die vorgegebenen Pegel, die für die Betriebsumgebung angemessen sind. Zusätzlich muss die Hochspannungsausrüstung eine ausreichende Störfestigkeit gegen elektromagnetische Störeinflüsse haben, so dass sie in der vorgesehenen Umgebung sicher funktioniert.