Errichten von Niederspannungsanlagen –

- Entwurf -
Dieser Teil der DIN VDE 0100 behandelt alle wesentlichen Anforderungen für Kabel- und Leitungsanlagen. Unter dem Begriff „Kabel- und Leitungsanlage“ definiert man ein Kabel oder eine Leitung inklusive deren Befestigungsmittel und deren mechanischen Schutz.
Da sich diese Norm momentan in der Entwurfsphase befindet können sich bis zum Zeitpunkt der finalen Version noch einige Änderungen ergeben. Die Anforderungen an Mantelleitungen (NYM) und Biegeradien wurden überarbeitet. Zudem wurde nun der Wert für den Spannungsfall eindeutig festgelegt.
Aderleitungen, die fest verlegt werden dürfen in einem Elektroinstallationsrohr, geschlossenen Elektroinstallationskanal oder einem zu öffnenden Elektroinstallationskanal verlegt werden.
In diesem Entwurf wird nun darauf hingewiesen, dass die Aderleitungen durchgehend in den oben genannten Verlegearten zu verlegen sind.
Am 1. Juli 2017 traten die Bestimmungen der Bauprodukteverordnung ((EU) Nr. 305/2011 bezüglich des Brandverhaltens von Kabeln und Leitungen in Kraft. Diese Anforderungen werden nun mittels Verweisung auf die relevanten Euroklassen nach EN 13501-6 ausgedrückt.
Dementsprechend müssen Kabel und Leitungen mindestens die Klasse Eca erfüllen. Bei Anlagen, in denen eine erhöhte Brandgefahr zu erwarten ist, können Kabel und Leitungen erforderlich sein, die den Anforderungen der Klassen Cca und B2ca entsprechen.
Es ist beabsichtigt den Anhang G „Spannungsfall in Verbraucheranlagen“ ersatzlos zu streichen. Die bekannte Tabelle G.52.1 verliert dann somit ihre Wirkung.
Wie bereits oben erwähnt ist nun der Spannungsfall eindeutiger geregelt. Vom Verteilungsnetz und Verbraucheranlage bis zum Anschlusspunkt eines elektrischen Verbrauchsmittel darf der Spannungsfall nicht mehr als 4 % betragen.
Nur bei Verbrauchern mit hohen Einschaltströmen darf von diesem Wert abgewichen werden. Dies trifft unter anderem auf Motoren mit hohen Leistungsangaben zu.
Konkretisiert wurde auch der Abschnitt „Anordnung von Stromkreisen“. Wie bereits in der Vorgängernorm erwähnt, ist es immer noch untersagt worden bei mehreren Hauptstromkreisen den gemeinsamen Neutralleiter zu verwenden.
Bei einem Drehstromkreis mit einem Neutralleiter dürfen jedoch Einphasen-Wechselstromkreise aus je einem Außenleiter und nur einem Neutralleiter gebildet werden. Die Anordnung der Stromkreise muss dabei aber erkennbar bleiben. Tritt eine Überlastung oder ein Kurzschluss in diesem Stromkreis auf ist eine geeignete Einrichtung zum Trennen erforderlich, die alle Außenleiter trennt.