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DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10): 2019-12

Veröffentlicht: 5. Dezember 2019 Kategorie: News

Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.

DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10): 2019-12

- Entwurf -

In diesem neu erschienenen Normenentwurf werden Anforderungen festgelegt, die im Bereich der Elektrotechnik arbeiten. Welche Tätigkeiten eine Elektrofachkraft durchführen kann hängt dabei von der fachlichen Qualifikation ab, die hier näher beschrieben sind.

Gegenüber der Vorgängernorm wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • der Abschnitt Kurzbeschreibung wurde gestrichen;
  • die Definition zu Elektrofachkraft wurde modifiziert;
  • die Definition zur verantwortlichen Elektrofachkraft wurde geändert;
  • Umformulierung und Umbenennung und weitere Klarstellung des Abschnitts Weisungsfreiheit von Elektrofachkräften;
  • im Anhang A wurden die Erläuterungen überarbeitet.

Der Bereich 4 „Anforderungen“ legt fest, welche Personen elektrotechnische Arbeiten ausführen dürfen.

Tätigkeiten, die im Abschnitt 1 der Norm erwähnt werden, dürfen nur von Elektrofachkräften oder verantwortlichen Elektrofachkräften durchgeführt werden. Andere Personen, wie z.B. elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen diese Tätigkeiten nur ausführen, wenn sie unter einer Leitung und Aufsicht von einer Elektrofachkraft oder verantwortlichen Elektrofachkraft stehen.

Unter diesem Abschnitt wurde eine Anmerkung hinzugefügt. Die Leitung bzw. Aufsicht der Elektrofachkraft braucht dabei nicht ständig anwesend zu sein. Es reicht aus in angemessenen Zeitabständen sich davon überzeugen zu lassen, dass die erteilten Anweisungen beachtet werden.

Dabei trägt jede im Elektrotechnik Bereich tätige Person für ihre Tätigkeiten und ihr Handeln die Verantwortung. Um dies zu erfüllen ist eine ausreichende Qualifikation notwendig. Dieser Satz ist in diesem Entwurf ebenfalls neu hinzugefügt worden.

Wie bereits oben in den Änderungen erwähnt ist die Weisungsfreiheit von Elektrofachkräften ausführlicher beschrieben.

Jede zuständige Elektrofachkraft darf Weisungen nur von einer weisungsbefugten Elektrofachkraft erhalten. Im Zweifelsfall sollte aber nicht die Weisungsbefugnis, sondern die fachliche Diskussion im Vordergrund stehen. Alle Beteiligten sind aufgefordert für sich und für andere mitzudenken und einschreiten, wenn Unfälle oder gefährliche Situationen entstehen.