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DIN VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1): 2019-12

Veröffentlicht: 5. Dezember 2019 Kategorie: News

Überwachungsanlagen – Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen.

DIN VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1): 2019-12

- Vornorm -

In dieser Vornorm wird auf die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen (GWA) in Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung näher eingegangen. Um frühzeitige Gefahren, wie z.B. Einbrüche, Bedrohungen, Brände zu erkennen ist eine Gefahrenwarnanlage sinnvoll.

Sie legt zudem grundsätzliche Anforderungen der Sicherungs- und Sicherheitstechnik im Smart Home Bereich fest.

Gegenüber der erst kürzlich erschienenen Vorgängernorm gibt es einige Neuerungen. Es fanden einige Korrekturen statt. Unter anderem an der Tabelle 10 und 11. Außerdem wurden einige Begriffe näher erläutert, bzw. besser klargestellt.

Eine moderne Gefahrenwarnanlage kann mit Smart-Home Komponenten angebunden werden.

Hierfür gibt es verschiedene Modelle einer GWA: Typ A, Typ B und SiSHA.

Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home Komponenten – Typ A

Bei diesem Modell erfolgt die Steuerung durch eine integrierte GWA und Smart-Home Zentrale.

Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ B

Hier erfolgt die Steuerung durch zwei separate Zentralen. Einmal die Gefahrenwarnanlagenzentrale und die Smart-Home Zentrale. Zwischen diesen beiden Komponenten besteht eine Schnittstelle zum Datenaustausch.

Smart Home System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen (SiSHA)

Bei dieser Bauart handelt es sich um ein einziges Gerät, dass die Sicherheitsanwendungen der Gefahrenwarnanlage und Smart Home Funktionen integriert und steuert.

Die Installation, Planung, Inbetriebsetzung und Instandhaltung darf nur durch eine Fachfirma erfolgen. Diese muss über mindestens eine Elektrofachkraft für Gefahrenwarnanlagen verfügen.

Auch bei getrennter Verbindung einer Internetverbindung muss die Gefahrenwarnanlage ihre Funktion erfüllen.

Die Energieversorgung ist so auszulegen, dass sie den üblichen Bedingungen standhält. Sowohl bei Belastung, als auch bei der Alarmierung bzw. Warnung sind diese Bedingungen erforderlich.

Je nach Ausführungsart gibt es besondere Anforderungen an die Energieversorgung:

Ausführungsart A: Eine Netzversorgung und eine alternative Energiequelle, z.B. eine wiederaufladbare Batterie die durch eine GWA wieder aufgeladen wird.

Ausführungsart B: Eine Netzversorgung und eine alternative Energiequelle, z.B. eine wiederaufladbare Batterie die nicht automatisch durch eine GWA aufgeladen wird.

Ausführungsart C: Hauptenergiequelle mit begrenzter Kapazität, z.B. eine Batterie.

Wird Energie aus einer Netzversorgung in Verbindung mit einer alternativen Energiequelle entnommen, ist für eine ausreichende Kapazität zu achten. Alle Signalgeber sind dabei entsprechend zu versorgen. Außerdem ist für eine Überbrückungsdauer bei Anlagen mit BM-Funktion von mindestens 15 Minuten sicherzustellen.