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Elektroinstallation in Wohngebäuden: Anforderungen an Anschlusseinrichtungen und Hauseinführungen

Veröffentlicht: 6. April 2018 Kategorie: Fachartikel

Die DIN 18012 "Hausanschlusseinrichtungen - Allgemeine Planungsgrundlagen" gilt für die Planung des Raum- und Flächenbedarfs der Hausanschlüsse in Wohn- und Nichtwohngebäuden und enthält Festlegungen zu den baulichen Voraussetzungen für die Errichtung der Anschlüsse und Anschlusseinrichtungen.

Elektroinstallation in Wohngebäuden: Anforderungen an Anschlusseinrichtungen und Hauseinführungen

Anforderungen an Anschlusseinrichtungen für die Telekommunikation

In Gebäuden mit bis zu 10 Wohneinheiten ist mindestens ein Abschlusspunkt des TK-Zugangsnetzes (Abschlusspunkt Liniennetz - APL) in allgemein zugänglichen Räumen, vorzugsweise zusammen mit den anderen Hausanschlusseinrichtungen, zu errichten. Bei mehr als 10 Wohneinheiten müssen zur Verteilung der ankommenden und abgehenden Adern am Hausanschluss Verteilerkästen vorgesehen werden. Deren Anzahl und Größe bestimmt sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Alle Anschlusseinrichtungen und die Betriebsmittel für die Telekommunikation sind gegen Manipulation und unbefugte Benutzung zu schützen.

Für die Planung und Errichtung der Telekommunikationsanlagen (Kundenanlagen) innerhalb von Wohngebäuden sind der Abschnitt 6 der DIN 18015-1 sowie der Abschnitt 5 der DIN 18015-2 zu beachten.
 

Anforderungen an Anschlusseinrichtungen für die Breitbandkommunikation

Ähnlich wie bei der Telekommunikation ist zum Anschluss der Einrichtungen zur Breitbandkommunikation eine Breitbandverteileinrichtung (Infrastrukturpunkt) hinter dem Hausübergabepunkt - HÜP vorzusehen, vorzugsweise in der Nähe der anderen Haus-Anschlusseinrichtungen. Alle Betriebsmittel der Breitbandverteileinrichtung sind gegen Manipulationen zu schützen und in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten in einem verschließbaren Metallschrank unterzubringen.

Für die Planung und Errichtung der Breitbandkommunikationsanlagen innerhalb von Wohngebäuden sind der Abschnitt 7 der DIN 18015-1 und der Abschnitt 6 der DIN 18015-2 zu beachten.
 

Besondere Anforderungen an Hausanschlussnischen

Hausanschlussnischen müssen mit einer Tür mit ausreichend großen Lüftungsöffnungen versehen sein. Die Größe der Nische orientiert sich an einer handelsüblichen Wohnungstür mit 2,0 m Höhe und 0,875 m Breite. Die Tiefe ist mit mindestens 0,25 m festgelegt. Die Anschluss- und Betriebseinrichtungen für die verschiedenen Versorgungssparten sind nach Bild 4.2 anzuordnen.

Alternativ können für Einfamilienhäuser Hausanschlussschränke als wirtschaftliche Kompaktlösung eingesetzt werden. Ein Hausanschlussschrank kann schnell und kostengünstig installiert werden, ist abschließbar und bietet einfachen Zugang zum Überprüfen und Ablesen der Messeinrichtungen und kann nicht zuletzt platzsparend und harmonisch in den Wohnbereich von Wohngebäuden integriert werden.


Besondere Anforderungen an Hausanschlusswände

Die Anforderungen entsprechen grundsätzlich denen für die Hausanschlussräume. Die Höhe der Wandfläche muss mindestens 2,0 m betragen, die Durchgangshöhe des Raumes mindestens 1,8 m. Die Länge der Hausanschlusswand ist nicht festgelegt, sondern orientiert sich an der Anzahl und Art der vorgesehenen Anschlüsse. Der mindestens erforderliche Platz ist mit den Verteilungsnetzbetreibern und Versorgungsunternehmen abzustimmen.
 

Errichtung von Hausanschlüssen in öffentlichen Kabelnetzen

Für das Errichten von Hausanschlüssen in öffentlichen Kabelnetzen ist die DIN VDE 0100-732 (VDE 0100-737) „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Teil 732: Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen“ anzuwenden. Die Norm enthält eine Tabelle zur Bestimmung der Mindestquerschnitte von Hausanschlusskabeln in Abhängigkeit von den vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen.

Die Tabelle gilt für erdverlegte Kabel, bei einer Verlegung auf der Wand bis zu 6 m Länge und einer Umgebungstemperatur von < 15 °C sowie für Kabel, die auf nicht brennbarem Untergrund verlegt sind.

Wenn eine Verlegung des Hausanschlusskabels auf brennbaren Stoffen unumgänglich ist, muss eine mindestens 300 mm breite, lichtbogenfeste Unterlage, z. B. Fibersilikatplatte mit mindestens 20 mm Dicke, eingefügt werden oder es ist ein Luftabstand von ≥ 150 mm einzuhalten.

Hausanschlusskabel, die nicht gegen Überlast und Kurzschluss geschützt sind, dürfen nicht durch feuergefährdete oder explosionsgefährdete Betriebsstätten geführt werden.

Wenn Hausanschlusskästen auf brennbaren Baustoffen montiert sind, müssen sie davon durch eine lichtbogenfeste Unterlage getrennt werden, die allseitig mindestens 150 mm übersteht. Das gilt nicht, wenn die eingeführten Kabel und Leitungen nach DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) gegen Kurzschluss geschützt sind.
 

Hauseinführungen

Stromleitungen, Gasleitungen, Wasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Datenleitungen wie Telekommunikations- und Breitbandkabel müssen durch die Kellerwand oder die Außenwand in das Gebäude gelangen. Die Hauseinführungen müssen so ausgebildet sein, dass der Eintritt sowohl von nicht drückendem als auch von drückendem Wasser sicher verhindert wird.

Die Art und Ausführung der Hauseinführung ist nach Abschnitt 5.4 der TAB und Abschnitt 5.3 der DIN 18012 mit den Verteilungsnetzbetreibern und Versorgungsunternehmen abzustimmen.

Von der Industrie werden die unterschiedlichsten Mauerdurchführungen und Pressringverschlüsse angeboten. Die Schutzrohre werden mit Mörtel eingesetzt oder in Beton eingegossen. Eine Alternative ist das Trockenbau-Verfahren, mit dem Bohrungen bis zu 50 Millimeter Durchmesser schnell und sicher abgedichtet werden können.
Zunehmend werden aus zeitlichen, logistischen und finanziellen Gründen alle Versorgungsleitungen gebündelt in einem einzigen Graben von den Abzweigstellen des Verteilnetzes bis zum Gebäude verlegt. In solchen Fällen bietet sich die Verwendung einer Mehrspartenhauseinführung (MSH) an. Damit können die Leitungen für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation gebündelt in einer gemeinsamen Hauseinführung in das Gebäude geführt werden.

Bei unterkellerten Gebäuden wird die Hauseinführung nachträglich mittels einer Kernbohrung erstellt. Bei nicht unterkellerten Gebäuden sind die Rohbausätze vor dem Gießen der Bodenplatten zu montieren. %%ENDDISPLAYS%%