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Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 550: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalter und Steckdosen

Veröffentlicht: 11. Februar 2019 Kategorie: Fachartikel

Ein aufschlussreicher Normenkommentar zur VDE-AR-E 2100-550: 2019-02!

Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 550: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalter und Steckdosen

Für die Auswahl und Installation von Schaltern und Steckdosen ist diese VDE-Anwendungsregel in Kraft getreten. Es werden aber nicht alle Installationsbereiche behandelt. Für Steckdosen in Verbindung mit Steckern außerhalb der festen Installation gilt die DIN VDE 0620-2-1.

Diese VDE-Anwendungsregel beruht auf dem derzeitigen Entwurf der E DIN VDE 0100-550 (VDE 0100-550): 2017-01. Da ein öffentliches Einspruchsverfahrens stattgefunden hat, besitzt sie den Status „allgemein anerkannte Regel der Technik“.

Gegenüber der DIN VDE 0100-550 (VDE 0100-550) vom April 1988 gibt es nun einige wesentliche Änderungen. Es sind zusätzliche Schaltungsbeispiele aufgenommen und überarbeitet. Auch der formale Aufbau an die aktuell gültigen DIN VDE 0100 Reihe hat stattgefunden.

Steckdosen und Schalter sind unter Putz oder beispielsweise in Hohlwänden nur in Dosen einzusetzen. Dabei ist beim Einbau darauf zu achten, dass die Aderisolierung der Anschlussleitung durch die Befestigungsmittel nicht beschädigt wird.

Für die Unterputzinstallation ist auch noch ein weiterer Punkt von besonderer Relevanz. Beim Ziehen des Steckers ist darauf zu achten, dass die Steckdosen dabei nicht aus ihrer Verankerung gerissen werden. Dieses Schutzziel ist zu erreichen, wenn die Unterputzdose mit Schrauben anstatt mit Krallen befestigt ist.

Weiterhin geregelt ist auch, dass berührbare Steckerstifte nicht unter Spannung stehen dürfen. Somit ist ausgeschlossen, dass ein Stecker spannungsführend sein darf!

Im Handel erhältlich sind Steckdosen in Kombination mit einer Lampenfassung oder einem Sockel. Oftmals besitzen Sie dabei weder das CE-Kennzeichen, geschweige denn das VDE Prüfzeichen. Hierfür spricht dieses Regelwerk ein Verbot zum Betreiben dieser Betriebsmittel aus.

Zu dem Abschnitt „Schalter“ sagt die Anwendungsregel auch etwas aus. Es sind dabei einige zulässige Schaltungsbeispiele aufgeführt. Dazu gehört die Ausschaltung, Serienschaltung, Wechselschaltung, Sparwechselschaltung und die Kreuzschaltung.