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Maico

Ex-Ventilatoren von MAICO für brennbare Kältemittel geeignet

Veröffentlicht: 29. Oktober 2024 Kategorie: News

Alternative brennbare Kältemittel gewinnen durch die neue F-Gas-Verordnung der Europäischen Kommission seit März 2024 zunehmend an Bedeutung. Brennbare Kältemittel wie R-290 oder R-32 bergen aber eine Explosionsgefahr.

Ex-Ventilatoren von MAICO für brennbare Kältemittel geeignet

Expertise aus fünf Jahrzehnten im Ex-Bereich

Hier kommt MAICO ins Spiel: Das Unternehmen aus Villingen-Schwenningen ist in der Branche seit über fünf Jahrzehnten als Spezialist für Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen bekannt. Das Unternehmen führt Ex-Ventilatoren für unterschiedlichste Anforderungen für die Anwendungsbereiche Gas, Staub und Wasserstoff. Der Explosionsschutz ist dabei nach ATEX und IECEx zertifiziert. Ex-Ventilatoren von MAICO sind dabei auch für brennbare Kältemittel geeignet. Das umfangreiche Portfolio für explosionsgeschützte Ventilatoren umfasst Wandventilatoren, Dachventilatoren, Rohrventilatoren sowie Radialventilatoren in Kunststoff und Edelstahl. Das Sortiment von MAICO deckt bei Fördervolumen bis ca. 70.000 m³/h sowie bei Druck bis ca. 2.000 Pa problemlos Ventilatoren für Kompaktanlagen bis hin zu größeren Kälteanlagen ab und beinhaltet somit Bauformen für sämtliche Anwendungsfälle. Auch für Anwendungen, bei welchen korrosionsbeständige Ventilatoren von Nöten sind, werden Anwender und Anlagenbauer bei MAICO fündig. Die Ex-Ventilatoren von MAICO sind dabei für die Sicherheitsklassen A2 und A3 und somit für alle gängigen Kältemittel einsetzbar.

 

Explosionsgefahr bei einer Kälteanlage

Der Kreislauf eines Kältemittels ist an sich ein geschlossenes System. Eine explosionsfähige Atmosphäre kann jedoch schnell durch mögliche Freisetzungen des Kältemittels im Falle einer Betriebsstörung, zum Beispiel durch eine Leckage oder einen Betriebsfehler, entstehen. Typisch können hier beispielsweise undichte Stellen im Bereich von Dichtungen oder offene Verdichter sein. Auch ein Rohrleitungsbruch oder das Öffnen eines Sicherheitsventils zum Schutz einer Anlage vor Beschädigung durch Überdruck sind hier potenzielle Gefahrenherde.

Die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre durch diese Fehlerquellen kann durch entsprechende Lüftungsmaßnahmen verhindert und die belastete Luft abgeführt werden. Grundsätzlich wird beim Betrieb zwischen zwei Arten von Lüftung unterschieden: Die Grundlüftung und die Havarielüftung. Im Normalbetrieb findet eine permanente Grundlüftung mit einer geringen Luftwechselrate bei niedriger Drehzahl statt. Die Havarielüftung wird im Notfall bei einer zu hohen Gaskonzentration durch einen Gassensor ausgelöst und sorgt mit einer hohen Luftwechselrate bei höchster Drehzahl dafür, dass das Gas-Luft-Gemisch die untere Explosionsgrenze nicht erreicht und somit nie in den explosiven Bereich kommt. So wird die Gefahr für Mensch und Maschine gebannt, bevor sie entstehen kann.

 

Die neue F-Gas-Verordnung

Die neue F-Gas-Verordnung 2024/573, welche im März 2024 von der Europäischen Kommission erlassen wurde, soll eine Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase herbeiführen. F-Gase sind klimaschädlich und greifen die Ozonschicht an. Diese fluorierte Treibhausgase kommen jedoch häufig als Kältemittel zur Kühlung und Klimatisierung zum Einsatz. Das soll sich mit der neuen F-Gas-Verordnung der Europäischen Kommission nun ändern.

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