Alles Wichtige auf einen Blick über die Neufassung der DIN 18014 für Fundamenterder: Wer darf installieren und was gibt es zu beachten?

Die Neufassung der DIN 18014 für Fundamenterder
Kein Neubau kommt ohne einen Fundamenterder aus, denn dieser ist absolut notwendig für die Sicherheit der elektrischen Anlagen eines Hauses und damit auch für die Sicherheit der Bewohner. Dies ist sowohl in DIN 18015–1, DIN VDE 0100–540 als auch den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Energieversorgers festgelegt. Der Fundamenterder verbessert die Wirksamkeit des Schutzpotentialausgleichs erheblich. Wenn in der elektrischen Anlage Isolationsfehler oder andere Mängel auftreten, können ohne einen Fundamenterder schnell andere leitfähige Systeme wie das Wasser- und Gasleitungssystem oder die Zentralheizung beschädigt werden. Zudem ist er der Erder für den FI-Schutzschalter, den Blitzableiter und für die Potentialsteuerung in Häusern und landwirtschaftlichen Betrieben und vielem mehr. Daher ist klar, dass die korrekte Installation des Fundamenterders einen hohen Stellenwert bei einem Neubau hat. Allerdings hat sich die Bauweise in den letzten 15 Jahren stark geändert, sodass sich auch die Richtlinien für die Planung des Fundamenterders geändert haben und in einer Neufassung der DIN 18014 festgehalten wurden. Zudem hat auch das Auftreten von empfindlicheren elektronischen Geräten und die sensiblere Datenleitung durch das Internet einige Änderungen nötig gemacht. Die wichtigsten Fragen sollen hier auf einen Blick beantwortet werden: Wer darf einen Fundamenterder installieren und welche Änderungen sind besonders wichtig?
Die Installation des Fundamenterders laut der Neufassung der DIN 18014
Vor 2007 war es in der Praxis üblich, dass der Maurer oder der Betonbauer den Fundamenterder mit einbaut. Dies hat sich zum Glück bereits geändert, denn eine elektrotechnische Anlage auf einem Fundament zu errichten, die vom Elektriker selbst nie gesehen wurde, ist mehr als unglücklich. Die Planung geschieht noch immer durch den Architekten oder durch einen Fachplaner, doch seit 2007 muss eine eingetragene Elektrofachkraft die Installation vornehmen oder zumindest beaufsichtigen, die die Ausführungsnormen genau kennt. Denn ist die Installation des Fundamenterders nicht fachgemäß, kann im schlimmsten Fall eine Baugefährdung festgestellt werden. Dies wirkt sich besonders gravierend aus, da Fehler im Fundamenterder nachträglich beinahe niemals nachgebessert werden können. Daher sollte die ausführende Elektrofachkraft stets auf dem neuesten Stand der Normen sein.
Änderungen bei der Planung durch die Neufassung der DIN 18014
Eine wichtige Änderung betrifft zunächst die Materialien, die laut der Neufassung von 2014 der DIN 18014 für den Fundamenterder verwendet werden dürfen. Um die Erdfühligkeit sicherzustellen, damit Blitzströme und weitere Ströme zuverlässig abgeleitet werden, wurden fünf Ausschlusskriterien festgelegt. Dazu zählen: die Verwendung von schwarzen Wannen, schlagzähe Kunststoffbahnen, WU-Beton und kapillarbrechende, schlecht elektrisch leitende Bodenschichten aus Recyclingmaterial. Die moderne Bauweise soll so die Funktion des Fundamenterders sicherstellen.
Zudem hat sich der Trend zur Niedrigenergiebauweise in den letzten Jahren zum Standard entwickelt. Hier wirken Wärmeisolierschichten, wie Glasschaumschotter oder Perimeterdämmungen als Barriere zwischen Erdreich und Fundamenterder, sodass kein direkter Kontakt möglich ist. Das gleiche Problem entsteht bei Kellern, die als „weiße Wanne“ konzipiert sind, denn diese bestehen aus wasserundurchlässigem Beton, was zuverlässig vor drückendem Wasser schützt. Gleichzeitig ist er aber nicht elektrisch leitfähig, wodurch der Fundamenterder nicht mit dem Erdreich verbunden werden kann. Daher wird nun laut der Neufassung von 2014 der DIN 18014 ein Ringerder aus korrosionsfestem Edelstahl gefordert, welcher außerhalb des Fundaments angebracht werden soll.
Dazu muss ein zweiter geschlossener Ring installiert werden, der als separater Potentialausgleichsleiter in der Gebäudebodenplatte fungiert. Dies liegt daran, dass der Ringerder außerhalb des Fundaments lediglich die Erdung sicherstellt, nicht jedoch den Potentialausgleich. Dieser ist durch die neuerdings große Anzahl an elektrischen Endgeräten jedoch besonders wichtig, da Fehler in diesen zu Spannungsverschleppungen führen können. Besteht hier kein zuverlässiger Potentialausgleich, können Berührungsspannungen entstehen, die sehr gefährlich für Mensch und Tier sind.
Eine weitere Änderung ist die Festlegung der Maschenweite des Funktionspotentialausgleichsleiters, welche nun höchstens 20x20 Meter betragen darf. Es muss zudem eine Verbindung zwischen dem Potentialausgleichsleiter und dem Ringerder einmal alle 20 Meter rund um das Gebäude herum bestehen.
Die Überprüfung der korrekten Installation
Bei der Installation eines Fundamenterders muss stets eine Elektrofachkraft anwesend sein, die die korrekte Durchführung beaufsichtigt. Diese muss nach erfolgreicher Installation dem Energieversorger melden, dass alle Normen des Fundamenterders eingehalten wurden und dieser somit gefahrlos in den dauerhaften Betrieb übernommen werden kann. Es muss zudem eine abschließende Durchgangsmessung geschehen, die in einem Dokumentationsformblatt festgehalten wird, welche als Vorlage kostenfrei zur Verfügung steht. Es wird sowohl die Ausführung als auch das Ergebnis der Durchgangsmessung protokolliert. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass eine Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen ausführenden Firmen gewährleistet ist, auch, wenn unterschiedliche Bauweisen der Fundamente vorliegen.