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Illegale Verkäufe von Beleuchtung bei eBay und Amazon: Lauterer Wettbewerb e.V. erreicht Ahndung durch Ordnungsgelder

Veröffentlicht: 18. Mai 2020 Kategorie: Fachartikel

In Zeiten der Corona-Krise boomt der Online-Verkauf auch mit nicht gesetzeskonformen Produkten. Davon profitieren nicht nur die illegalen Verkäufer, sondern auch Online-Plattformen zu Lasten der gesetzeskonformen Händler und Hersteller. Der Lautere Wettbewerb e.V. konnte durch gerichtliche einstweilige Verfügungen und Urteile mit Ordnungsgeldern zur Ahndung illegaler Verkäufe bei eBay und Amazon Erfolge für einen fairen Wettbewerb erreichen.



Illegale Verkäufe von Beleuchtung bei eBay und Amazon: Lauterer Wettbewerb e.V. erreicht Ahndung durch Ordnungsgelder

In Zeiten der Corona-Krise boomt der Online-Verkauf auch mit nicht gesetzeskonformen Produkten. Davon profitieren nicht nur die illegalen Verkäufer, sondern auch Online-Plattformen zu Lasten der gesetzeskonformen Händler und Hersteller.

Wie internationale Studien der OECD* und EucoLight** ergeben, ist bei kleinen Elektrogeräten der Schaden für die konformen Hersteller und Händler enorm und geht in die Milliarden. Insbesondere auch bei Lampen und Leuchten ist der Anteil nicht konformer Online-Verkäufer aus dem Ausland, z. B. durch fehlende Registrierung beim nationalen Elektro-Altgeräte Register, auf Online-Plattformen sehr groß.

Der Lautere Wettbewerb e.V. konnte durch gerichtliche einstweilige Verfügungen und Urteile mit Ordnungsgeldern zur Ahndung illegaler Verkäufe bei eBay und Amazon Erfolge für einen fairen Wettbewerb erreichen.

Grundsätzlich haben sich Online Verkäufer, die Elektrogeräte aus dem Ausland in Deutschland verkaufen, beim nationalen Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) zu registrieren und umfangreiche Herstellerpflichten einzuhalten. Die Pflichten dienen unter anderem dazu, dass die Kosten für die Entsorgung der Elektroaltgeräte von allen Inverkehrbringern nach ihren Anteilen gerecht getragen werden. Entziehen sich gewerbliche Online-Verkäufer und Importeure durch eine Nicht-Registrierung dieser Pflicht, haben die registrierten Hersteller diese Kosten zusätzlich zu tragen und sind einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt.

Einstweilige Verfügung und gerichtliches Ordnungsgeld erreicht


Ein Handelsunternehmen aus Deutschland verkaufte auf eBay als Online-Händler LED-Lampen, die nicht beim Deutschen Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert waren, obwohl diese per einstweiliger Verfügung der

Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 22.11.2019 - Az 31 0 52/19 dazu ausdrücklich verpflichtet wurde. Gegen dieses Unternehmen wurde mit Urteil vom 20.04.2020 gemäß § 890 ZPO ein Ordnungsgeld von insgesamt 2.500,00 € verhängt.

Bereits mit dem Urteil vom 17. Januar 2019 (Az. 17 HK O 9321/18) hat das Landgericht München I Amazon untersagt, Beleuchtungskörper zum Verkauf anzubieten, wenn deren Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung deren Bevollmächtigte entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 ElektroG nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind. Das Urteil wurde von Amazon nicht eingehalten. In einem weiteren Fall wurde gegen Amazon mit Beschluss vom 28. November 2019 durch das Landgericht München I (Az. 17 HK O 9321/18) ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 € verhängt.

Bei einem weiteren Verstoß von Amazon gegen das Verbot aus Ziffer l. der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I vom 2a)."11.20j9, Aktenzeichen "17 HK 0 16"127/19, Lampen ohne Energiekennzeichnung anzubieten, wurde gegen Amazon mit Beschluss vom 07.05.2020 ein Ordnungsgeld von 2.000€ verhängt.

„Es ist erschreckend zu sehen, dass einstweilige Verfügungen und Urteile auch von namhaften Unternehmen trotz besseren Wissens nicht eingehalten werden“, so Anne-Kathrin Wegener, Vorstand des lauteren Wettbewerbs e.V..

 

Mit klaren Forderungen illegalen Online-Verkäufen entgegenwirken


Um den illegalen Online-Verkäufen entgegen zu wirken, verlangt der Lauterer Wettbewerb e.V. die rechtliche Gleichstellung von Online-Verkaufsplattformen mit Online-Händlern. Darüber hinaus fordert der Verein Online-Plattformen dazu auf, Produkte vor Veröffentlichung hinsichtlich der Registrierung des Anbieters beim Elektro-Altgeräte Register zu prüfen und die Registriernummer bei den Anbieterdaten als verpflichtende Angabe zu veröffentlichen. Nicht registrierte Hersteller bzw. ausländische Anbieter sollen so als illegale Anbieter entdeckt werden und von der Veröffentlichung ihrer Produkte auf der Online-Verkaufsplattform ausgeschlossen werden. „Dies wäre heute bereits ohne großen Aufwand von Online-Plattformen möglich und ein Beitrag zu einem lautereren Wettbewerb“, erklärt Anne-Kathrin Wegener, Vorstand des Lauteren Wettbewerb e.V..

Darüber hinaus muss der Gesetzgeber handeln und bei Verstößen ein Bußgeld einführen. Sollte der Anbieter weder registriert noch die Online-Plattform im Ausland in die Verantwortung genommen werden können, muss die Herstellerpflicht auf den nächsten Inländer entfallen, so z. B. das Fulfillment-Center oder gar den Paketdienst. Zudem muss die Gesetzgebung Maßnahmen zur aktiven Verfolgung der Umsetzung der Herstellerverantwortung durch staatliche Stellen beinhalten.


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