Händlerauswahl

Wählen Sie den Händler aus, den Sie für Ihren Einkauf nutzen möchten.

Händler

Obeta
Empfohlener Händler

Unbekannt

eldis

Unbekannt

Häusler

Unbekannt

Alexander Bürkle

Unbekannt

Adalbert Zajadacz

Unbekannt

Löffelhardt

Unbekannt

Peter Jensen

Unbekannt

BEWO

Unbekannt

Braun

Unbekannt

Carl Mettler

Unbekannt

Cl. Bergmann

Unbekannt

Cordes & Graefe

Unbekannt

DEG

Unbekannt

Eberhard

Unbekannt

EGH Elektrogroßhandel

Unbekannt

Eisenjansen

Unbekannt

FAMO

Unbekannt

FEGA & Schmitt

Unbekannt

FEGIME

Unbekannt

Fouquet

Unbekannt

Gautzsch

Unbekannt

Heinrich Schmidt

Unbekannt

HEIX

Unbekannt

Kautz

Unbekannt

KLUXEN

Unbekannt

Kohler

Unbekannt

Korsing

Unbekannt

Kraft

Unbekannt

Lichtzentrale

Unbekannt

Pogenwisch

Unbekannt

Rexel

Unbekannt

Sautter

Unbekannt

Schmidt

Unbekannt

Sonepar

Unbekannt

Streb

Unbekannt

Unielektro

Unbekannt

Wilhelm Rink

Unbekannt

Witte

Unbekannt

Wullbrandt+Seele

Unbekannt

YESSS PRO

Unbekannt

Zander

Unbekannt

bfe

VDE-AR-N 4100: 2019-04

Veröffentlicht: 13. Mai 2019 Kategorie: News

Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)

 

VDE-AR-N 4100: 2019-04

Diese VDE-Anwendungsregel fasst alle wesentlichen Anforderungen zusammen, die für den Anschluss an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind.

Vorab sollte man wissen, dass durch das Inkrafttreten dieser Anwendungsregel einige relevante Normen ersetzt und außer Kraft gesetzt werden. Dies betrifft die VDN-Richtlinie „Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1“, VDN-Richtlinie „Notstromaggregate“, VDE-AR-N 4101, VDE-AR-N 4102, VDEW M-38/97, DIN VDE 0100-732, sowie die technischen Anforderungen an den Zugang zu Niederspannungsnetzen.

Es wurden aber auch einige Regelwerke weiterentwickelt. Dies betrifft die technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz.

Die Änderungen in dieser Anwendungsregel beziehen sich auf die VDE-AR-N 4101 und VDE-AR-N 4102. Diese beiden Regelwerke wurden in die VDE-AR-N 4100 übernommen und weiterentwickelt.

Ein wesentliches Thema dieser Anwendungsregel beschäftigt sich mit der Symmetrie an einer Kundenanlage. Elektrische Verbrauchsmittel, Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung von jeweils > 4,6 kVA sind dreiphasig ans Niederspannungsnetz anzuschließen.

Im Umkehrschluss darf man Geräte, die eine Bemessungsleistung von ≤ 4,6 kVA besitzen einphasig anschließen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Geräte gleichmäßig auf alle Außenleiter verteilt sind. Außerdem kann der Netzbetreiber vorgeben, an welchem Außenleiter das Gerät angeschlossen werden darf.

Einphasige Geräte, die eine Bemessungsleistung ≥ 4,6 kVA besitzen dürfen trotzdem angeschlossen werden, wenn eine Symmetrieeinrichtung vorhanden ist.

Einphasige Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind auf maximal 3 Geräte und bis zu einer maximalen Bemessungsleistung von jeweils ≤ 6,5 kVA begrenzt. Der Anschluss darf an einem gemeinsamen Neutralleiter erfolgen.

Sofern vom Netzbetreiber keine weiteren Angaben für das Kurzschlussausschaltvermögen bestehen, sind vor der Messeinrichtung mindestens 25 kA einzuhalten. Im anlagenseitigen Anschlussraum des Zählerplatzes sind 10 kA einzuhalten und bei Einbauten im Stromkreisverteiler mindestens 6 kA.

Wie bereits erwähnt ist die VDE-AR-N 4101 abgelöst worden durch dieses Regelwerk. Aus diesem Grund finden sich hier alle Anforderungen an Zählerplätzen wieder. Der anlagenseitige Anschlussraum dient dabei der Aufnahme von Hauptleitungsabzweigklemmen, Hauptschalter oder ein Fehlerstromschutzeinrichtung für den nachfolgenden Stromkreisverteiler.

Ferner ist ein Freigaberelais für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, sowie RJ45 Buchsen vorzusehen. Für die Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Trockner dürfen auch Fehlerstromschutzeinrichtung und Leitungsschutzschalter oder eine Kombination von beidem verwendet werden. Abgesichert werden dürfen diese Einrichtungen aber nur mit maximal 16 A.

Die Zählerplatzverdrahtung kann mit 10 mm² oder 16 mm² erfolgen. Bei Betriebsströmen ≤ 63 A bei haushaltsüblichen Bezugsanlagen unter der Berücksichtigung des Belastungsgrades und des Gleichzeitigkeitsfaktors nach DIN 18015-1 reicht ein 10 mm² aus. Aber auch bei Betriebsströmen ≤ 32 A, die ein nicht haushaltsübliches Lastverhalten aufweisen (wie z.B. Speicher, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Erzeugungs- und/oder Bezugsanlagen) darf ein 10 mm² verwendet werden.

Bei einem maximalen Betriebsstrom von 44 A bei Erzeugungs- und/oder Bezugsanlagen mit nicht haushaltsüblichem Lastverhalten ist ein 16 mm² für die Zählerplatzverdrahtung zu verwenden.