Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)

In dieser Berichtigung zu der erst kürzlich erschienenen Anwendungsregel wird der Abschnitt 7.2 „Ausführung der Zählerplätze“ detaillierter beschrieben. An dem Formular „Datenblatt für Speicher“ wurden ebenfalls einige Sätze umformuliert.
Für die Anforderungen in Zählerplätzen gilt die DIN VDE 0603 (VDE 0603). Ist der Zähler mit einer Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) ausgestattet, gelten die Anforderungen der DIN VDE 0603-3-2 (VDE 0603-3-2). Auch für die Verdrahtung des Zählers ist diese Norm anzuwenden.
Die freien Enden nicht benutzter Adern der Zählerplatzverdrahtung sind durch geeignete Mittel zu sichern. Dieser Fall kommt bei dem Einbau eines Wechselstromzählers in Betracht.
Die Leitungsfarben für die Außenleiter sind folgendermaßen auszuwählen:
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- Leitungen im netzseitigen Anschlussraum (Messeinrichtung): schwarz;
- Leitungen im anlagenseitigen Anschlussraum: braun.
Die Farbe Schwarz wird auch genutzt, wenn bei Messungen z.B. mit Eigenverbrauch, die netzseitigen Leitungen des Zählers an den Klemmen 1, 4 und 7 im anlagenseitigen Anschlussraum angeschlossen sind.
Der Planer oder Errichter muss bei der Auswahl der Zählerschränke die zu erwartenden Umgebungsbedingungen berücksichtigen.
Die Zählerfelder sind so zu kennzeichnen, dass die Zuordnung der Trennvorrichtung und der Messeinrichtung zur jeweiligen Anschlussnutzeranlage eindeutig und dauerhaft erkennbar ist.
Dies setzt eine vorherige Überprüfung der Zuordnung durch den Errichter voraus. Über die Art und Ausführung der Kennzeichnung gibt die TAB Auskunft.
Bei nicht belegten Zählerfeldern ist die Einhaltung der Schutzklasse II nach DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) sicherzustellen. Die zugehörigen Leitungsenden sind isoliert auszuführen und die zugeordnete Trennvorrichtung ist gegen Einschalten zu sichern.
Abdeckstreifen für den netzseitigen Anschlussraum, der Raum für Zusatzanwendungen sowie der APZ Raum sind von innen verriegelbar auszuführen und zu verriegeln.
Bei Zählerplätzen, die sich in Gebäuden befinden ist der netzseitige Anschlussraum mit einem 5-poligen Sammelschienensystem auszustatten.
Sind Sammelschienensysteme zwischen Zählerschränken zu verbinden, muss die Stromtragfähigkeit der Verbindung mindestens der Strombelastbarkeit der Hauptleitung oder der Stromtragfähigkeit der zu verbindenden Sammelschienensysteme entsprechen. Der niedrigere der beiden Werte ist maßgebend.